AGB

REISE-/STORNOBEDINGUNGEN

Bedingungen für Vienna Travel Organisation GmbH Schüler-Reisen

1.) Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme (Reisebestätigung) zustande.

2.) Zahlung
Nach der Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung  in Höhe 50 % des Reisepreises fällig. Die Restsumme muss spätestens 7 Tage vor Anreise der Woche ohne Abzug bezahlt werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abrechnung aller Kosten nach der Woche.
Die Zahlungen können durch eine Überweisung beglichen werden.
Im Falle eines Zahlungsverzuges kommt der Besteller für alle Forderungen von Inkasso und Rechtsbüro auf, ebenso können gesetzliche Verzugszinsen berechnet werden.

3.) Leistung
Der durch Vienna Travel Organisation GmbH  geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Reiseprospekten, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.

4.) Gerichtsstand
Gerichtstand für Verträge mit Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist das Landesgericht Wien. Es gilt das österreichische Recht.

5.) Rücktritt
Der Reisende ist berechtigt von der Reise zurück zu treten. Für den Fall des Rücktrittes ist Vienna Travel Organisation GmbH  berechtigt, die Entschädigung durch konkrete Berechnung zu beziffern und geltend zu machen.
Im Falle eines Reiserücktrittes fallen folgende Kosten ab Reisebestätigung an:
· 50 % der Gesamtkosten bis 40 Tage vor Reiseantritt
· 70 % der Gesamtkosten bis 20 Tage vor Reiseantritt
· 100 % der Gesamtkosten bis 10 Tage vor Reiseantritt

6.) Anmelden von Ansprüchen
Sofern der Reisende Ansprüche gegen Vienna Travel Organisation GmbH  aus dem Reisevertrag oder wegen unerlaubter Handlungen geltend machen will, so muss er diese innerhalb eines Monats nach vorgesehener Beendigung der Reise bei Vienna Travel Organisation GmbH  anmelden.
Vertragliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der vertraglichen Reisebeendigung.

7.) Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.
Ein Schadensanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden.
Vienna Travel Organisation GmbH  haftet nicht für die Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. (Musical, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.)

8.) Änderungen von Leistungen
Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
Wird von uns vor Reisebeginn bekannt, dass einzelne Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so sind wir zu Leistungsänderungen berechtigt, falls wir eine gleichwertige zumutbare Ersatzleistung anbieten können.
Vienna Travel Organisation GmbH  behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Höhe der Beförderungskosten (Treibstoff und Road Pricing usw.) oder der Abgaben bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühr oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltende Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Eine Änderung des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

9.) Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt. Änderungen bedürfen der Schriftform.

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